05.07.2019
Landtagsausschuss bestätigt Petition zum Erhalt des Landkreises Neu-Ulm

Der für unseren Landkreis zuständige Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, Bernhard Pohl, schreibt dazu: “Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport wurde Eure Petition wie folgt behandelt: Mit Erklärung der Staatsregierung gemäß §80 Nr. 4 (positiv) erledigt. Damit ist Eurem Ziel Rechnung getragen worden. Herzlichen Glückwunsch und nochmals Kompliment für Euren großen und erfolgreichen Einsatz!“

Für diesen Einsatz und für die Unterstützung der Petition durch über 10.000 Bürgerinnen und Bürger möchte auch ich mich nochmals ganz herzlich bedanken.

Jetzt müssen die aufgerissenen Gräben zugeschüttet und die Blockade in wichtigen Fragen zwischen Stadt und Landkreis endlich beendet werden. Wir müssen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehren, um die anstehenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

Dazu gehört aber auch, dass die Befürworter eines Nuxit diesen nun endlich zu den Akten legen und nicht weiter den Streit suchen. Über die immer wieder geäußerten Überlegungen zu einer Klage gegen die Entscheidung des Innenministeriums kann ich mich dabei nur wundern; denn in dem von OB Noerenberg in Auftrag gegebenen Gutachten der Kanzlei Labbé & Partner war ja argumentiert worden, dass die Stadt nicht einmal ein Antragsrecht für eine Kreisfreiheit habe und dass genau aus diesem Grund ein Bürgerbegehren auf Rücknahme des (trotzdem gestellten) Antrags nicht zulässig sei. Mit dieser Argumentation lehnten die Nuxit-Befürworter im Neu-Ulmer Stadtrat das Bürgerbegehren ab und verwehrten so ihren Bürgerinnen und Bürgern, über diese elementare Frage abzustimmen. Und jetzt wird behauptet, die Stadt hätte sogar ein Klagerecht auf die Kreisfreiheit. Das verstehe, wer will.

Dabei zeigt doch schon ein einziger Blick in die Bayerische Gemeindeordnung, dass Regierung und Landtag einer Stadt, die bestimmte Kriterien erfüllt, die Kreisfreiheit geben können, aber eben nicht müssen. Übrigens ist die nötige Größe von 50.000 Einwohnern ein 50 Jahre alter Wert, der nie angepasst wurde, und in Baden-Württemberg liegt dieser Wert bei 100.000 Einwohnern.

Deswegen: Schluss mit allen Überlegungen zur Kreisfreiheit Neu-Ulms! Ärmel hochkrempeln und gemeinsam mit dem Landkreis die Probleme anpacken! Die Hände des Landkreises sind dazu weit ausgestreckt.

Jürgen Bischof
Kreisrat und Stellvertretender Kreisvorsitzender