07.09.2018
Kandidaten der FW für den Landkreis Neu-Ulm unterstützen Dringlichkeitsantrag bzgl. STREBS

Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist den FW Bayern ein großer Erfolg gelungen. Ein Problem konnten mit dem Volksbegehren und dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge leider nicht gelöst werden. Hunderttausende Straßenanlieger müssen immer noch fürchten, für die Ersterschließung von noch nicht fertiggestellten Straßen, die vor Jahrzehnten gebaut wurden, zu Beitragszahlungen (Strebs) herangezogen zu werden. Die Kandidaten der Freien Wähler im Landkreis Neu-Ulm wollen sich  natürlich auch für diese Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Deshalb unterstützen sie die Forderung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag, das Kommunalabgabengesetz (KAG) dahin gehend zu ändern, dass

1. mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Vorschrift des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 in Kraft gesetzt wird und damit schon jetzt die Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen befreit werden;
2. die Kommunen für Beitragsausfälle in vollem Umfang entschädigt werden und
3. in der Zwischenzeit die Staatsregierung den Kommunen umgehend Vollzugshinweise geben soll, wonach bis zum 1. April 2021 nur die Straßen hergestellt werden müssen, deren Zustand bauliche Maßnahmen dringend erforderlich machen

Leider wurde dieser sinnvolle Vorstoß der Freien Wähler von schwarz-rot-grün im Landtag abgelehnt. Die Wahlen am 14. Oktober 2018 zum Bezirks- und Landtag entscheiden daher auch darüber, ob dieses Thema dort wieder auf die Tagesordnung gebracht werden kann.

Der vollständige Dringlichkeitsantrag liegt dieser Mitteilung als Anlage bei.