14.11.2018
Antrag der Freien Wähler auf Verbesserung der Vereinsförderung abgelehnt

Wir hatten beantragt, Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Sport-, Schützen- und Musikvereinen mit höheren Fördersätzen zu bezuschussen. Dafür wären genügend Mittel vorhanden; denn in den letzten vier Jahren wurden jeweils weniger als ein Drittel der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt. In Summe kamen in den Jahren 2015 bis 2018 mehr als 520.000 € verfügbare Haushaltsmittel nicht zur Auszahlung.

Durch eine Erhöhung des Höchstsatzes pro Projekt wollten wir erreichen, dass große Baumaßnahmen nicht mehr benachteiligt werden. Bisher führt der Höchstsatz dazu, dass die tatsächliche Förderung bei großen Projekten nur wenige Prozentpunkte beträgt.

FW-Kreisrat Jürgen Bischof hatte diese Probleme schon in mehreren Sitzungen der Sportkommission und des Musikbeirats angesprochen. In deren letzten Sitzung im September wurde daraufhin einstimmig beschlossen, eine Anpassung der Richtlinien zu prüfen.

In der heutigen Sitzung trug Kreisrat Bischof den Antrag vor und begründete ihn auch mit einem Blick über die Donau: Die Stadt Ulm bezuschusst Investitionen von Vereinen mit 50 % (zusätzlich zum Landeszuschuss von 30%), so dass der Eigenanteil der Vereine bei 20 % liegt. Im Landkreis Neu-Ulm liegt der Eigenanteil derzeit bei ca. 50 % - also zweieinhalb Mal so hoch.

Trotzdem stimmten letztlich nur die Mitglieder der FW-Fraktion Dr. Ansgar Batzner, Dr. Jürgen Bischof und Jutta Kempter für den Antrag. Landrat Thorsten Freudenberger und alle anderen Ausschussmitglieder lehnten ihn ab.
 

Details zum Antrag

Im Antrag zur Anpassung der Richtlinien des Landkreises Neu-Ulm zur Investitionsförderung von Sport- und Schützenvereinen sowie Chorgemeinschaften und Musikvereinen wird konkret gefordert, den Fördersatz der Investitionszuschüsse von 10 auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten sowie den Höchstsatz je Projekt von 60.000 € auf 120.000 € anzuheben, als Fördervoraussetzung nur noch eine Beteiligung der Sitzgemeinde von 5 Prozent der förderfähigen Kosten zu verlangen und die Möglichkeit vorzusehen, dass die Förderung großer Projekte über bis zu fünf Jahre gestreckt werden kann.

 

Begründung

  • In den vier Jahren 2015 bis 2018 wurde jeweils weniger als ein Drittel der im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Investitionsförderung der Vereine ausgezahlt. Im Jahr 2018 sind es sogar mit 39.000 € nur 20 Prozent der zur Verfügung stehenden 193.000 €. In Summe kamen in den Jahren 2015 bis 2018 mehr als 520.000 € verfügbare Haushaltsmittel nicht zur Auszahlung

Es besteht also ein großer Spielraum für eine Anhebung der Förderung, ohne dass dafür zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten.

  • Die bisherige Regelung benachteiligt große Mehrsparten-Vereine durch die Höchstfördergrenze von 60.000 €. Während nämlich regelmäßig kleinere Investitionen (unter 600.000 €) mit dem eigentlich vorgesehenen Fördersatz von 10 % bezuschusst werden, beläuft sich der tatsächliche Fördersatz bei größeren Projekten nur auf wenige Prozent. So hat beispielsweise der SV Unterroth im Jahr 2015 eine neue Sporthalle mit Gesamtkosten von 1,6 Mio. € errichtet. Wegen der Förderhöchstgrenze wird ein solches Vorhaben nur mit 3,8 % der Kosten gefördert. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass ein Mehrsparten-Verein ein Vielfaches an Mitgliedern besitzt und dafür natürlich auch größere Sportstätten erforderlich sind als bei einem kleinen Sport-, Schützen- oder Musikverein.
  • Der Blick über die Donau zeigt, dass die Vereine in der Stadt Ulm bei ihren Investitionen wesentlich stärker gefördert werden als die Vereine im Landkreis Neu-Ulm. In der Stadt Ulm beträgt der Fördersatz 50 % - zusätzlich zur Förderung durch den Württembergischen Landessportbund von 30 %. Somit verbleibt für die Vereine in der kreisfreien Stadt Ulm nur noch ein Eigenanteil von 20 %. Im Landkreis Neu-Ulm erfolgt die Bezuschussung auf zwei Wegen. Die Gemeinden gewähren Zuschüsse von in der Regel 10 – 20 %. (Die Stadt Neu-Ulm bildet mit 30 % Fördersatz eine erfreuliche Ausnahme.) Zusammen mit der Förderung durch den Landkreis ergibt sich damit eine tatsächliche Förderung bei kleineren Projekten von 20 – 30 % (in Neu-Ulm: 40 %) und bei Großprojekten von ca. 15 – 25 % (in Neu-Ulm: ca. 35 %). Durch die zusätzliche Förderung über den Bayerischen Landessportverband (30 % wie in Württemberg) verbleiben für die Vereine Eigenanteile von bis zu ca. 55 %, die gerade bei Großprojekten kaum geleistet werden können.
  • Die Förderhöchstgrenze liegt in der Stadt Ulm bei 3 Mio. € und damit 50 Mal so hoch wie derzeit im Landkreis Neu-Ulm.
  • Die Investitionsförderung soll an die Regelungen zur Trachtenförderung angeglichen werden, bei welcher ein Zuschuss von 15 Prozent gewährt wird, wenn die Sitzgemeinde einen Zuschuss von mindestens 5 Prozent leistet. Die bisher als Voraussetzung geforderte gleichhohe Beteiligung der Sitzgemeinde soll also abgesenkt werden, um die Sitzgemeinden nicht zu überfordern.
  • Damit einzelne oder wenige große Projekte nicht die verfügbaren Mittel eines Jahres aufzehren, soll die Förderung großer Projekte auf mehrere Jahre gestreckt erfolgen können. Eine Verteilung der Bezuschussung auf mehrere Jahre ist in den Richtlinien bereits vorgesehen und wurde in früheren Jahren auch schon vielfach praktiziert. Außerdem ist in den Richtlinien vorgesehen, dass nicht ausgeschöpfte Mittel (im Jahr 2018: mehr als 150.000 €) auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Insgesamt kann dadurch sichergestellt werden, dass kleine Projekte weiterhin schnell mit dem vollen Fördersatz bezuschusst werden können und auch große Projekte eine für die Vereine spürbare Förderung erfahren.
  • Wir sehen die Förderung der Sport-, Schützen- und Musikvereine als eine Investition in die Jugendarbeit, die helfen kann, wesentlich größere Kosten für Jugend- und Sozialhilfe in der Zukunft zu vermeiden.